Elektrisches persönliches Mobilitätsfahrzeug
Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang, die Nutzung sowie der Aufenthalt in den Innenbereichen des Hotels mit jeglichen elektrischen Fahrzeugen zur persönlichen Mobilität (EPMF) ausdrücklich untersagt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, E-Scooter, elektrische Tretroller und elektrische Einräder. Von diesem Verbot ausgenommen sind Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität, sofern diese speziell für Menschen mit Behinderungen oder funktionellen Einschränkungen konzipiert oder angepasst sind. Diese Ausnahme unterliegt der vorherigen Überprüfung durch das Hotel anhand eines entsprechenden amtlichen Behindertenausweises oder Zertifikats, das von einer zuständigen öffentlichen Stelle ordnungsgemäß ausgestellt wurde.